Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2013/2014 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten in der Höhe von € 200,- (Richtlinien dazu siehe unten).
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses war unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars im Zeitraum vom 1. Juli bis 29. November 2013 bei der Gemeinde Axams anzusuchen.
Zuschuss der Gemeinde Axams:
Als zusätzliche Unterstützung für alle BezieherInnen des Heizkostenzuschusses gewährt die Gemeinde Axams zusätzlich zur Landesförderung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 50,- je FörderungswerberIn.
Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
Für die Antragstellung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind anzurechnen:
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen bzw. in Abzug zu bringen:
Infos unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/fonds/hilfswerk/formulare/
Richtlinien (255 KB) - .PDF